Reisebedingungen der Firma Maximum Touristik GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns, Sie als Kunden bei Maximum Touristik GmbH (im Folgenden kurz mit „MT“ bezeichnet) begrüßen zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn bei Vertragsschluss werden diese, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und MT zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Eine wichtige Bitte: Geben Sie bei jedem Schreiben bzw. bei Anfragen nach Abgabe Ihrer Buchung bitte stets Ihre Vorgangsnummer an.

1. Stellung von MT bei vermittelten Kreuzfahrtleistungen

1.1. Bei einigen Kreuzfahrtangeboten tritt MT nur als Reisevermittler gem. § 651v BGB auf und bietet diese nicht als eigene Pauschalreisen an. Dies ergibt sich ggf. aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung/Rechnung.

1.2. Soweit MT neben der Kreuzfahrtleistung zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistungen) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von MT selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat MT lediglich die Stellung eines Vermittlers.

1.3. MT hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von MT vorliegen.

1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von MT als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von MT) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist MT im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Kreuzfahrtleistungen. MT haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von MT aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.5. Die Vermittlerstellung verpflichtet MT insbesondere:

a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von MT unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen.

b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen.

c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.

1.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von MT aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann, bieten Sie MT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen. An dieses Angebot sind Sie 10 Werktage gebunden.

Der Kunde hat alle auf der Rechnung/Reisebestätigung aufgeführten Namen und Leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Schreibfehler in den Namen aller Reisenden und/oder falsche Abflughäfen und/oder falsche Leistungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Spätere Berichtigungen können z.B. bei Fluggesellschaften zu erheblichen Mehrkosten führen, welche von uns grundsätzlich in voller Höhe an den Anmelder berechnet werden.

2.2. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von MT zustande. Bei oder unverzüglich nach

Vertragsschluss wird MT Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von MT vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von MT vor, an das MT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit MT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist MT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von MT nicht bevollmächtigt, für MT Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die von MT vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.3. Die von MT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle

zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext von MT gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie MT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von MT bei Ihnen zustande.

h) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Das Zustandekommen des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. MT wird Ihnen zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

i) MT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3. Bezahlung

3.1. MT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, jedoch maximal 500 € pro Reisenden. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten für eine von uns vermittelte Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 28 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

3.2. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Fälligkeit und vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post oder E-Mail an die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Ist ein Versand per E-Mail vereinbart, ist von Ihnen sicherzustellen, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt an MT übermittelt haben und Ihr E-Mail-Postfach empfangsbereit ist. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit MT in Verbindung. In diesen Fällen wird MT, die vollständige Bezahlung nach Erhalt des Sicherungsscheines vorausgesetzt, die Reiseunterlagen sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

3.3. Sofern die Reise nach Erhalt des Sicherungsscheines entgegen der getroffenen Vereinbarung und ohne, dass ein Rücktritt nach 3.6 erfolgt ist, erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, ist MT berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand eine Pauschale von 20,- € je Vorgang zu erheben. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass MT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.4. Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den Fälligkeitszeitpunkten gemäß Ziff. 3.1., sofern der

Sicherungsschein zuvor gemäß Ziff. 3.1. übergeben wurde.

3.5. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto im Falle der Zahlung mit Kreditkarte zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, ist MT berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von 7,50 € zu erheben. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass MT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6. Erfolgt die Anzahlung und/oder die Restzahlung aufgrund eines von Ihnen zu vertretenden Umstands nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ohne dass Ihnen ein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht und obwohl MT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und auch sämtliche gesetzliche Informationspflichten erfüllt hat, so ist MT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. MT kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes eine Entschädigung entsprechend den Ziffern 6.2 bis 6.5 verlangen.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach

Vertragsabschluss notwendig werden und von MT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind MT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. MT ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3. MT weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführung nicht immer vermieden werden können. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird MT Sie rechtzeitig informieren. Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegen den ausführenden Luftfrachtführer bleiben unberührt. MT empfiehlt, dass Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von MT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von MT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte MT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Preiserhöhung; Preissenkung

5.1. MT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern MT Sie in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 5.1a) kann MT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MT von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MT von Ihnen verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 5.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MT verteuert hat.

5.4. MT ist verpflichtet, Ihnen auf Ihr Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 5.1 a) -c)

genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MT führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von MT zu erstatten. MT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die MT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. MT hat Ihnen auf Ihr Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig.

5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, innerhalb einer von MT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie nicht innerhalb der von MT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber uns den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5.7. Bitte beachten Sie, dass MT als Reiseveranstalter mit den Hotels Preise nur für die von MT beworbenen Quellmärkte vereinbart hat, da die Hoteliers teilweise für ihren Heimatmarkt und andere Märkte Exklusivvereinbarungen mit anderen Reiseveranstaltern getroffen haben. Deshalb können bei Buchung von Pauschalreisen für alle Gäste, die nicht einen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachweisen können, Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten. Für den Fall, dass der Wohnsitz nicht nachgewiesen wird, kann es passieren, dass die Hoteliers vor Ort die Buchung zurückweisen oder einen Aufpreis erheben. Die angebotenen Preise und Verfügbarkeiten gelten deshalb nur für Kunden, die einen Wohnsitz in den vorgenannten Staaten nachweisen können.

6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten

6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MT (Anschrift siehe unten). Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird Ihnen empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2. Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verliert MT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von MT zu vertreten ist. Eine Entschädigung kann von MT nicht verlangt werden, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von MT unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Solche Rücktrittsgebühren sind von Ihnen auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden oder wenn die Reise wegen nicht von MT zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.

6.3. MT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum

vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ein Doppelzimmer ist keine teilbare Leistung und kann daher nicht teilstorniert werden. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften:

• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %

• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt  30 %

• ab 21. bis 15 Tag vor Reiseantritt  40 %

• ab 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt  55 %

• ab 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt  75 %

• ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt  80 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt

bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Schiffsreisen:

• bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 25 %

• ab 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30 %

• ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt  40 %

• ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %

• ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %

• ab 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 85 %

• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt

bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

c) Bei einigen Kreuzfahrten gelten abweichende Stornoregelungen. Diese werden Ihnen in der Reiseausschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und auf der Reisebestätigung/Rechnung mitgeteilt.  

6.4. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass MT kein

oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von MT geforderte Pauschale.

6.5. MT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit MT nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist MT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6. Ist MT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat MT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6.8. Leisten Sie die Zahlung der Stornokosten, aufgrund eines Umstandes den Sie zu vertreten haben, nicht innerhalb der in der Stornorechnung oder abweichend vereinbarten Zahlungsfristen, so haben Sie, soweit Ihnen kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf der Frist, Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro Mahnung zu tragen. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten MT nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderten Mahnkosten.

6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

7. Umbuchung, Ersatzperson, Namenskorrektur

7.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche müssen grundsätzlich durch den Veranstalter geprüft werden und werden im Falle einer möglichen Umbuchung zu einer Umbuchungsgebühr von 30,- € je Vorgang vorgenommen. Ihnen wird im Hinblick auf diese Umbuchungsgebühr der Nachweis gestattet, dass MT kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Wenn die Umbuchung keinen oder einen nur geringeren Schaden verursacht, wird keine oder eine angemessen herabgesetzte Bearbeitungsgebühr berechnet. Sollten die durch die Umbuchung MT tatsächlich entstandenen Mehrkosten die Umbuchungsgebühr übersteigen, bleibt es MT vorbehalten, die tatsächlich entstandenen Kosten von Ihnen zu verlangen. Sofern eine Umbuchung nicht möglich ist, ist eine Stornierung nach Maßgabe der Regelungen gem. 6.3 bis 6.5 und eine gleichzeitige Neuanmeldung erforderlich. Umbuchungsgebühren werden nicht erhoben, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil MT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

7.2. Bis zum Reiseantritt können Sie von MT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie MT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. MT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und Sie MT gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Erstattung von durch den Eintritt des Dritten tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten (siehe Ziffer 7.4).

7.3. Die Namen aller Reiseteilnehmer müssen korrekt und vollständig gemeldet werden (siehe Ziffer 2.2). Werden Korrekturen nicht unverzüglich gemeldet, können hierdurch Mehrkosten entstehen (siehe 7.4)

7.4. Grundsätzlich berechnen wir für eine Namensänderung, sei es aufgrund des Eintritts einer Ersatzperson gem. Ziffer 7.2 oder aufgrund einer erforderlichen Namenskorrektur) gem. Ziffer 7.3 eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € pro Person. Ihnen wird im Hinblick auf diese Bearbeitungsgebühr der Nachweis gestattet, dass MT kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist. Wenn die Namensänderung keinen oder einen nur geringeren Schaden verursacht, wird keine oder eine angemessen herabgesetzte Bearbeitungsgebühr berechnet. Sollten die aufgrund der Namensänderung / Namenskorrektur tatsächlich entstandenen Kosten die Pauschale übersteigen, behält sich MT vor, die ihr tatsächlich entstandenen Kosten von Ihnen zu verlangen.

8. Reiseversicherungen

MT empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie in unseren Reisekatalogen, auf unserer Homepage, Auch erhalten Sie diese Informationen in Ihrem Reisebüro.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

9.1. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung MT bereit und in der Lage ist, nicht in Anspruch aus Gründen, die Sie zu vertreten haben (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Ihnen zuzurechnenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. MT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9.2. Beinhaltet die Pauschalreise Linienflüge, welche aus zwei oder mehreren Teilstreckenflügen bestehen, so ist der Reisende verpflichtet, die Flüge in der vorgegebenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtung behält sich MT vor, den Reisenden mit den tatsächlichen Mehrkosten der Flugbeförderung zu belasten; diese Mehrkosten werden von der Fluggesellschaft mit dem Differenzbetrag zwischen gebuchtem Flug und tatsächlich absolvierter Flugstrecke, ausgehend von den Preisen am Buchungstag entsprechend den vereinbarten Tarifbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft berechnet  

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1. MT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von MT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein

b) MT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

c) Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt Ihnen gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat MT unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

10.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 6.6. gilt entsprechend.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. MT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Reiseleistungserbringung ungeachtet einer Abmahnung von MT nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von MT beruht.

11.2. Kündigt MT, so behält MT den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die MT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der MT von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Mitwirkungspflichten des Reisenden

12.1. Reiseunterlagen:

Sie haben MT oder Ihren Reisevermittler, über den Sie die Pauschalreise gebucht haben, zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von MT mitgeteilten Frist erhalten.

12.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit MT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel MT an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

12.3. Fristsetzung vor Kündigung:

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie MT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von MT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

12.4. Gepäckbeförderung bei Flugreisen (besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen):

a) Im Rahmen von Flugreisen wird pro Gast ein Gepäckstück mit einem Gewicht von max. 20 kg befördert. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Einzelheiten können Sie bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen.

b) Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und MT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von MT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

13.2. MT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von MT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

13.2.MT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von MT ursächlich geworden ist.

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie gegenüber MT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

15. Information über Verbraucherstreitbeilegung; Abtretungsverbot

15.1. MT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Vereinbarung dieser Reisebedingungen für MT verpflichtend würde, informiert MT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. MT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

15.2. Die Abtretung von Kundenansprüchen gegenüber MT ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt nicht für Mitreisende einer Familien- oder Gruppenreise.

16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

16.1. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet MT, Sie vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.

16.2. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist MT verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie darüber informieren.

16.3. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird MT Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

16.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von MT oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von MT einzusehen.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

17.1. MT wird Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

17.2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn MT nicht, unzureichend oder falsch hierüber informiert hat.

17.3. MT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie MT mit der Besorgung selbiger beauftragt haben, es sei denn, dass MT eigene Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.

18. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die von Ihnen in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.maximumgolf.de/datenschutz.html oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.

19. Allgemeine Bestimmungen, Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

19.1. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/ Prospekte verlieren unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

19.2. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen MT zur Anfechtung des Reisevertrages.

19.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19.4. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und MT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können MT ausschließlich am Sitz von MT verklagen.

19.5. Für Klagen von MT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MT vereinbart.

19.6. Im Falle einer Hinzufügung von weiteren Reiseleistungen zu einem bereits gebuchten Reisepaket ist für die Gültigkeit der Reisebedingungen deren Stand zum Termin der ersten Pauschalreisebuchung maßgeblich.

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Reiseveranstalter:
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Geschäftsführer: Herr Mehmet Emin YOLDAN

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Fax: 08234 / 908 90 79

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